Trauerfall
Trauerfall: Was ist zu tun, wenn ein Christ stirbt?
Nach dem Sterben eines Menschen können wir in kurzer Andacht den Verstorbenen im Gebet in Gottes Hand legen. Dies gibt uns die Möglichkeit, gemeinsam den Schmerz des ersten Abschiednehmens auszusprechen. Dies kann unmittelbar nach Eintritt des Todes geschehen oder nach der Versorgung des Toten, wenn Angehörige zusammengekommen sind. Sie können auch einen Seelsorger dazu bitten.
Erster Ansprechpartner für die kirchlichen Belange in einem Sterbefall in unseren Pfarreien ist Herr Pfarrer Kahnert. Sollte er nicht erreichbar sein, so können Sie sich auch an das Pfarrbüro oder die Mesner*innen ihrer Pfarrei wenden.
Ein Arzt muss außerdem den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen.
Wenn die/der Tote versorgt ist, darf sie/er 24 Stunden in der Wohnung oder im Abschiedsraum eines Krankenhauses bleiben. Die Familie und evtl. Freunde haben dann Zeit, sich in Ruhe zu verabschieden. Angehörige können immer wieder bei der/dem Toten verweilen, den Tod wahrnehmen, Gefühle im sicheren Raum zulassen, sagen was Sie gerne „mitgeben“ wollen. Die Zeit nach dem Todeseintritt ist eine besondere, eine kostbare Zeit. Es ist wichtig, dass wir uns Zeit lassen für ein bewusstes Abschiednehmen und nicht schnell in Aktivität flüchten. Ein so endgültiger Abschied geschieht in mehreren Schritten, die wir in den Tagen zwischen Tod und Begräbnis gehen.
Hier gibt es natürlich in jeder Gemeinde eigene Gepflogenheiten. Gleich ist in allen katholischen Gemeinden, dass für den Vestorbenen die Totenglocke geläutet wird. Sobald sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, kümmern wir uns um das sogenannte „Schiedungsläuten“ und die Belange, die die Kirche betreffen. Für den Friedhof ist meist die politische Gemeinde zustündig. Lediglich in Dünzelbach ist der Friedhof ein kirchlicher Friedhof. Hier ist für die Verwaltung die Kirchenstiftung Dünzelbach zuständig. Ansprechpartner ist das Pfarrbüro in Egling Frau Sandra Mayr.
Die Überführung in die Leichenhalle ist ein weiterer Schritt auf unserem Abschiedsweg. Wir müssen unseren Verstorbenen „hergeben“. Die Aussegnung bettet dieses letzte Aus-dem-Haus-Gehen ein, in Hoffnung und Trost aus dem Glauben, dass dieser Weg zu Gott, zum Ziel des menschlichen Lebens führt. Die Aussegnung kann entweder stattfinden, wenn der Sarg ins Leichenhaus kommt oder vor oder nach dem Rosenkranz bzw. Trauerandacht.
Wenn die Angehörigen es wünschen, leiten Wort-Gottesdienst-Helfer diese Aussegnung.
Die Pfarrgemeinde begleitet in den Tagen zwischen Tod und Beerdigung, den Verstorbenen und seine Angehörigen, durch den Totenrosenkranz oder einer Trauerandacht und drückt dabei der Familie ihre Anteilnahme und Unterstützung aus. Die Osterkerze steht an einem hervorgehobenen Platz, dazu kann ein Bild des Verstorbenen gestellt werden. Eine aufgeschlagene Bibel verweist auf das Wort Gottes, aus dem wir Trost schöpfen.
Für das Ausheben des Grabes ist von der Gemeinde ein bestimmtes Bestattungsunternehmen beauftrag. Für alle anderen Dinge im Zusammenhang mit dem Sterbefall können Sie jedes beliebige Bestattungsunternehmen beauftragen.
Sarg oder Urne tragen und Verschließen des Grabes übernehmen je nach Gemeinde das beauftragte Bestattungsunternehmen oder die Sargträger. Als Sargträger stellen sich oft Nachbarn und Ehrenamtliche zur Verfügung, um dem Verstorbenen damit auch die letzte Ehre zu erweisen. Die Gemeindeverwaltung organisiert diesen Dienst.
Der Hospiz- und Palliativberatungsdienst Landsberg begleitet Menschen aller Konfessionen in ihrer letzten Lebensphase zu Hause. Grundidee ihrer Arbeit ist es, schmerzfreies Sterben zu Hause in vertrauter, persönlicher Umgebung zu ermöglichen. Er unterstützt auch die Angehörigen und Freunde.